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   BGH, 24.09.2001 - II ZR 90/00   

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https://dejure.org/2001,6395
BGH, 24.09.2001 - II ZR 90/00 (https://dejure.org/2001,6395)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2001 - II ZR 90/00 (https://dejure.org/2001,6395)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2001 - II ZR 90/00 (https://dejure.org/2001,6395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DStR 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 23 U 118/03

    Ausgleich einer verdeckten Gewinnausschüttung

    Ein pflichtwidriges Verhalten (oder vielleicht genauer gesagt: ein Verstoß gegen die Treuepflicht) liegt nicht vor, falls die anderen Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - zugestimmt haben, da dann fremde Gesellschafterinteressen nicht berührt sind (BGH DStR 2002, 227, mit zustimmender Anmerkung Götte, Emmerich a. a. O., S. 1264).

    Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter wäre allerdings irrelevant, falls die Auszahlung an den Kläger aus dem für die Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen erfolgt ist (BGH DStR 2002, 227).

  • BGH, 08.02.2022 - II ZR 118/21

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Gleichwohl kann im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Umstände eine zumindest stillschweigende Übereinkunft der Gesellschafter über eine Maßnahme anzunehmen sein, wenn der Geschäftsführer in Anbetracht des Sach- und Kenntnisstands der Gesellschafter bis zu einer gegenteiligen Weisung berechtigterweise davon ausgehen durfte, mit ihrem Einverständnis zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1999 - II ZR 122/98, ZIP 2000, 135, 136; Urteil vom 24. September 2001 - II ZR 90/00, DStR 2002, 227; so auch Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 43 Rn. 221).
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